Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem Auto, dem ÖV, oder dem Velo entstanden sein. Beim Abziehen von Fahrtkosten gilt es einige Einzelheiten zu berücksichtigen. Die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.